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Güteverhandlung gescheitert: Keine Einigung zwischen der Leiterin der Bauabteilung des Klinikums Stuttgart und der Stadt Stuttgart (Aktenzeichen 14 Ca 5879/17)
Datum: 27.11.2017
Die Leiterin der Bauabteilung des Klinikums Stuttgart hat die Stadt Stuttgart als Trägerin des Eigenbetriebs und den
kaufmännischen Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens
25.000,00 Euro wegen fortgesetzter vorsätzlicher Persönlichkeitsverletzungen verklagt („Mobbing“). Von der Stadt
Stuttgart verlangt sie zudem, wieder als Leiterin des „Service Centers Bau und Engineering“ des Klinikums Stuttgart
beschäftigt zu werden.
Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand am 24.11.2017 eine Güteverhandlung statt, bei der keine Einigung zwischen den Parteien zustande
kam. Das Klinikum Stuttgart und dessen ebenfalls beklagter kaufmännischer Geschäftsführer, der nach Darstellung der
Klägerin Urheber des Mobbings sein soll, haben die Vorwürfe in der Güteverhandlung zurückgewiesen. Die Parteien
erhalten nunmehr Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Der Kammertermin findet nach derzeitigem Terminstand voraussichtlich im April
2018 statt (Aktualisierung folgt).