Kammern Aalen

Die auswärtigen Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen für Verfahren aus den Landkreisen Ostalbkreis, Heidenheim und Rems-Murr-Kreis in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Aalen. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Bitte berücksichtigen Sie die geänderte Zuständigkeit bei der Einreichung von Klagen.

Maßgebend für den räumlichen Zuständigkeitsbereich ist nach dem Geschäftsverteilungsplan in erster Linie der Ort des Beschäftigungsbetriebs, hilfsweise der Sitz des Arbeitgebers.

Die auswärtigen Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart sind im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
   

Porträt der örtlichen Gerichtsvorständin, Richterin am Arbeitsgericht Katharina Görke 

Örtliche Gerichtsvorständin:

Richterin am Arbeitsgericht Katharina Görke




                             Örtliche Verwaltungsleiterin:
Amtsrätin Sibylle Friedel
Foto des Eingangsbereichs der Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart
Foto des Eingangsbereichs der Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart.

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