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Datum: 31.01.2024
Aktenzeichen: 1 Ca 3868/23
1. Die Klage wird hinsichtlich der Anträge Ziff. 3 und 4 abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3. Der Streitwert wird auf 37.413,12 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird hinsichtlich der Abweisung des Anspruchs auf Entgeltgleichheit wegen des Geschlechts zugelassen. Im Übrigen wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.