Kammertermin zur Betriebsratskündigung bei Bosch: Verkündung eines Beweisbeschlusses (Beschluss vom 4. Juli 2018, 14 Ca 1054/18; Fortsetzungstermin am 14. Dezember 2018, 9:30 Uhr):

Datum: 04.07.2018

Am 4. Juli 2018 fand am Arbeitsgericht Stuttgart der erste Kammertermin zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durch die Robert Bosch GmbH statt. Die Sitzung endete mit einem Beweisbeschluss zur Vernehmung von vier Zeugen.

Der Kläger war seit September 1997 bei der Robert Bosch GmbH als Entwicklungsingenieur am Standort Feuerbach beschäftigt. Er war seit 2006 Mitglied des Betriebsrats und seit 2014 freigestelltes Betriebsratsmitglied. Die Robert Bosch GmbH sprach mit Schreiben vom 13. Februar 2018 eine fristlose Kündigung aus. Der Betriebsrat hatte der Kündigung zuvor seine Zustimmung erteilt. Hiergegen wehrt sich der Kläger mit der fristgerecht eingereichten Kündigungsschutzklage.

Nachdem der Gütetermin am 23. März 2018 zu keiner Einigung führte, fand am 4. Juli 2018 der erste Kammertermin statt. Die für die Kündigungsschutzklage zuständige Kammer 14 des Arbeitsgerichts Stuttgart verkündete am Ende des Sitzungstages einen Beweisbeschluss. Gegenstand des Beweisbeschlusses ist die Vernehmung von vier Zeugen. Diese werden im nächsten Kammertermin, der voraussichtlich im Herbst 2018 stattfinden wird (Aktualisierung folgt), zu dem vom Arbeitgeber erhobenen Vorwurf, der Kläger habe die Personalleiterin und einen Arbeitskollegen verbal bedroht, vernommen. Die weiteren vom Arbeitgeber erhobenen Kündigungsvorwürfe rechtfertigten hingegen nach der vom Vorsitzenden der Kammer 14 im Kammertermin geäußerten vorläufigen Rechtsauffassung nicht die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Der Fortsetzungstermin vor der Kammer findet nach derzeitigem Terminstand am 14. Dezember 2018 um 09:30 im Saal 105 des Arbeitsgerichts Stuttgart statt. Zu dem Kammertermin sind vier Zeugen geladen.

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