Stabswechsel beim Stuttgarter Arbeitsgericht - Jürgen Gneiting wird als Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart Nachfolger von Helmut Zimmermann

Datum: 05.10.2011

Kurzbeschreibung: 

Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart a. D. Helmut Zimmermann

Zum 30. September endete nach mehr als 15 Jahren am Arbeitsgericht Stuttgart die Präsidentschaft von Helmut Zimmermann, der sich in den Ruhestand verabschiedete.
Herr Zimmermann wurde 1947 in Frankfurt/Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Genf. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst in Hessen trat er 1974 in den Richterdienst des Landes Baden-Württemberg ein und begann seine richterliche Laufbahn beim Arbeitsgericht Stuttgart. Von August 1992 bis Mai 1996 war er Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Kammern Mannheim. Am 1. Juni 1996 wurde er zum Präsidenten des Arbeitsgerichts Stuttgart ernannt.
Die Präsidentschaft von Herrn Zimmermann war durch den erheblichen personellen Ausbau der Arbeitsgerichtsbarkeit infolge der hohen Verfahrenseingänge geprägt. In seine Amtszeit fielen mehrere Wirtschaftskrisen, die sich beim Arbeitsgericht stets mit steil ansteigenden Verfahrenszahlen bemerkbar machten. Um die Verfahrensdauer insbesondere in Kündigungsschutzverfahren in Grenzen zu halten, schreckte Herr Zimmermann auch nicht vor ungewöhnlichen Maßnahmen zurück. Als das Arbeitsgericht im Jahre 2003 mit Verfahren geradezu überschwemmt wurde, setzte Herr Zimmermann in Abstimmung mit den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden und der Stuttgarter Anwaltschaft Verhandlungen selbst an Samstagen an. Die Landesregierung schaffte daraufhin Abhilfe und verstärkte die Zahl der beim Arbeitsgericht Stuttgart tätigen Richter und Bediensteten.
Geschick bewies Zimmermann auch bei der Suche nach einem angemessenen Domizil für das Arbeitsgericht, das lange Zeit unter beengten Bedingungen am Stuttgarter Feuerseeplatz residierte. Erfolgreich setzte er sich für einen Umzug in den Jugendstilbau der früheren Württembergischen landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft in der Johannesstraße 86 ein.
Die Interessen von Zimmermann waren aber nicht nur auf die Stuttgarter Justiz beschränkt. Von 1996 bis 2011 stand er dem einflussreichen Präsidialrat der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit vor, mit dem die Justizverwaltung bei der Ernennung von Arbeitsrichtern auf Lebenszeit und deren Beförderungen Einvernehmen erzielen muss. Durch sein Engagement als Vorsitzender des Europäischen Verbandes der Arbeitsrichter knüpfte Zimmermann nachhaltige Kontakte nicht nur in Europa, sondern auch zu Richtern in Schwellenländern bis nach China, die erst mit dem Aufbau einer unabhängigen Arbeitsgerichtsbarkeit befasst sind.
Die rhetorische Begabung von Herrn Zimmermann kommt nicht zuletzt in seinen literarischen Schriften zum Ausdruck. Seit 1992 ist er insbesondere als Autor von Gedichten und Liedern, oft mit juristischem Hintergrund (u.a. „Lyrische Paragraphenreiterei „ und „Pegasus im Paragraphendschungel“), in Erscheinung getreten.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg verliert mit Herrn Zimmermann eine Persönlichkeit von großer Reputation und Ausstrahlung. Seine beeindruckende Eloquenz, seine unerschrockene Haltung und sein großer Einsatz für die Beschäftigten machten ihn zu einem idealen Gerichtspräsidenten.

Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart Jürgen Gneiting

Mit Wirkung zum 04.10.2011 hat der Ministerpräsident nunmehr Jürgen Gneiting zum neuen Präsidenten des Arbeitsgerichts ernannt. Der 53-jährige gebürtige Stuttgarter bringt für einen Juristen ungewöhnliche Erfahrungen mit. Er studierte zunächst nicht Jura, sondern an der Esslinger Fachhochschule Sozialarbeit und war danach als Sozialarbeiter 3 ½ Jahre bei der Stuttgarter Drogenberatungsstelle Release tätig. Ein Stipendium des Evangelischen Studienwerks eröffnete ihm dann die Möglichkeit für das Studium der Rechtswissenschaften. 1993 wurde er zum Richter bei den zum Arbeitsgericht Stuttgart zählenden Außenkammern in Ludwigsburg ernannt. Es folgte in den Jahren 1996 bis 1999 eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht. Danach kehrte er an das Stuttgarter Arbeitsgericht zurück bevor er 2006 Direktor des Arbeitsgerichts Karlsruhe wurde. 2009 folgte die Berufung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Stuttgart. Nun wurde ihm die Leitung des Stuttgarter Arbeitsgerichts übertragen, das mit 33 Kammern das mit Abstand größte Arbeitsgericht in Baden-Württemberg ist. Neben dem Stammhaus in Stuttgart ist Herr Gneiting auch zuständig für die Außenkammern in Ludwigsburg und Aalen sowie die Gerichtstage, die das Arbeitsgericht in Esslingen, Göppingen, Waiblingen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim unterhält.

 

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