Vizepräsident des Arbeitsgerichts Reinhard Ens im Ruhestand

Datum: 03.08.2010

Kurzbeschreibung: 

Mit Vollendung des 65. Lebensjahres ist der Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart Reinhard Ens nach knapp 30 Jahren richterlicher Tätigkeit in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit Ende Juli 2010 in den wohlverdienten Ruhestand getreten. 1981 zum Richter ernannt, war er vom 01.01.1982  bis zu seinem Ausscheiden Vorsitzender der 17. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart. 1994 wurde er zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt. Reinhard Ens hat das Arbeitsgericht Stuttgart über Jahrzehnte wie kaum ein Zweiter geprägt. Auf Grund seiner Fachkompetenz, seines bescheidenen und freundlichen Auftretens, seiner Hilfsbereitschaft, seiner Kollegialität, seiner Herzlichkeit und seiner Offenheit ist Reinhard Ens von allen Seiten größte Wertschätzung und Anerkennung zuteil geworden. „Das Arbeitsgericht Stuttgart ohne Herrn Ens - ich kann es mir gar nicht vorstellen“. Diese Bemerkung eines Prozessvertreters macht deutlich, dass und wie sehr Reinhard Ens mit dem Arbeitsgericht Stuttgart identifiziert worden ist. Sein Eintritt in den Ruhestand hat die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit ärmer gemacht. Das Arbeitsgericht Stuttgart dankt seinem Vizepräsidenten a. D. für die jahrzehntelange Zusammenarbeit und wünscht ihm für die Zeit danach von Herzen alles Gute.

            

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