Arbeitskampf

Datum: 09.03.2006

Kurzbeschreibung: 

Arbeitsgericht Stuttgart

Medienmitteilung v. 9. März 2006


Blockade des Winterdienstes: Vergleich vor dem Arbeitsgericht


Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Stuttgart und der Gewerkschaft ver.di über die Blockaden der Betriebshöfe ist beigelegt. Beide einigten sich heute in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart darauf, dass die Gewerkschaft ver.di Blockaden von Betriebshöfen der Abfallwirtschaft Stuttgart unterlässt. Sie hat sicherzustellen, dass die Zufahrten zu den 11 näher bezeichneten Betriebsstätten in einer Breite von 4,5 m und einer Höhe von 5 m hindernisfrei befahrbar und begehbar bleiben; ebenso muss die Passierbarkeit auf den letzten 50 m der Zufahrtstraßen gewährleistet sein. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € ersatzweise Ordungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgeschrieben.
Die Stadt Stuttgart hatte mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft ver.di die Unterlassung der Blockade von Betriebsstätten und Streusalzlager begehrt. Die Stadt hatte geltend gemacht, die Blockaden seien durch das Streikrecht nicht gedeckt und unter anderem auf Gefahren für Leib und Leben hingewiesen angesichts möglicher weiterer Schneefälle. Die Gewerkschaft hat auf das Recht verwiesen, gewerkschaftliche Demonstrationen abzuhalten. Sie betonte, dass eine Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger durch die Streikmaßnahmen nicht in ihrem Interesse liege. Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung sämtliche Zufahrten zu den Betriebsstätten, die der Daseinsvorsorge dienten wie der Winterdienst, gewährleistet sein müssten. Ob und auf welche Weise tatsächlich Zufahrten blockiert waren, wurde nicht endgültig geklärt.

(Aktenzeichen: 15 Ga 28/06).


Ursula Masuhr, Pressesprecherin

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