Einstweiliger Rechtsschutz

Die Aufnahme zeigt im Hintergrund die symbolisch Waage des Gerichts sowie vorne einen Stempel mit Aufschrift - Eilt sehr - Kann im Hauptsacheverfahren Rechtsschutz nicht rechtzeitig erlangt werden, ist es möglich, einen Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung zu stellen.

Der Erlass eines Arrestes kann beantragt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Vollstreckung einer Geldforderung durch Maßnahmen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.

Im Wege der einstweiligen Verfügung können vorläufige Maßnahmen zur Sicherung eines streitigen Anspruchs getroffen oder streitige Rechtsverhältnisse geregelt werden. Hauptanwendungsfälle sind im Arbeitsrecht die einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung, Weiterbeschäftigung und Unterlassung von Wettbewerb.

In dem Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung muss der Antragsteller die Eilbedürftigkeit der Sache darlegen. Hieran werden hohe Anforderungen gestellt. Über den Antrag kann bei besonderer Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Wird auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden, kann die sonst geltende Ladungsfrist von drei Tagen abgekürzt werden. Die mündliche Verhandlung findet daher zum Teil sehr kurzfristig statt.

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